Definition der Stabsarbeit

Auf Basis der Forschungen zum „Erfolg der Stabsarbeit“ definieren wir Stäbe in Gefahrenabwehr und Krisenmanagement aus führungstheoretischer Sicht.

Es ist möglich, Stäbe zusätzlich zu dieser führungstheoretischen Definition u.a. aus Human Factors-Sicht, aus ablauforganisatorischer Perspektive, aus kybernetischer oder allgemein systemtheoretischer Sicht zu charakterisieren. Diese Definitionen können nebeneinanderstehen. Führende Bezeichnung sollte jedoch eine führungstheoretische Charakterisierung sein, da der Hauptzweck eines Stabes als Organ im Führungssystem begründet gesehen wird: „Ein Stab ist ein Organ im Führungssystem, das im Auftrag der Leitungsstelle handelt (Führungsstelle) und dabei Führungsaufgaben und fachlich-organisationstypische Aufgaben mit überwiegendem Koordinations-, aber auch mit Entscheidungscharakter wahrnimmt. Die Installation eines Stabes als Element einer einsatzbezogenen besonderen Aufbauorganisation hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit der Leitungsstelle zu erhöhen und die Alltagsorganisation zu entlasten.

An einen Stab besteht der Anspruch, als Art Generalinstrument innerhalb seiner (typischerweise hohen, aber nicht grenzenlosen) Leistungsfähigkeitsgrenzen unter den jeweiligen Umständen das bestmögliche Einsatzresultat herbeizuführen.

Im jeweiligen Gesamtkontext (Organisation, Zielsystem und Einsatz sowie Leitung, Führung und Ausführung) ist der Einsatzzweck, gesteuerte Zielsysteme zu stabilisieren oder wieder einzulenken sowie die organisationale Souveränität wahrzunehmen. Ein Stab schafft mit seiner Führungsleistung die Voraussetzungen für operative Einheiten (Ausführungsleistung) bzw. für die Entstehung der Bedeutung (Beratungsaufgabe). Führungsleistungen eines Stabes sind als Stab zu funktionieren (grundlegender Selbstzweck), Einsätze (Bewältigungsmaßnahmen) führbar zu machen, Zeitvorteile gegenüber dem natürlichen Ereignisverlauf zu erarbeiten und den Ereignisfortgang zu beeinflussen.

(Gißler, 2019)